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Die nachfolgend in ihren wesentlichsten Grundzügen aufgeführten Versicherungs-
sparten stellen einen Ausschnitt aus dem Tätigkeitsbereich der Helaba- Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft dar. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf auch weitere Versicherungslösungen vor.

Eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendige Arzneimittelnoder auch medizinisch notwendigen Rücktransporte aus dem Ausland.

Bei der Bankvalorenversicherung besteht Versicherungsschutz von der Einlieferung bzw. Übergabe bei der Beförderungsanstalt bis zur Auslieferung an die Empfänger gegen diverse Transportgefahren wie zum Beispiel Verlust durch Diebstahl oder Raub und Unfall des Transportmittels.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vom Arbeitgeber zugesagt werden. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann dabei über den Arbeitgeber selbst oder einem im sogenannten Betriebsrentengesetz genannten Versorgungsträger erfolgen. Damit ergeben sich insgesamt fünf mögliche Durchführungswege. Umfasst sind nach dem Gesetz auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sowie Dienstverhältnisse, wenngleich hier gegebenenfalls Besonderheiten (z.B. die Unverfallbarkeit betreffend) zu beachten sind. Auf Basis des Betriebsrentengesetzes kann jeder Arbeitnehmer verlangen, dass von dessen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Über den Durchführungsweg kann der Arbeitgeber oder Dienstherr grundsätzlich selbst entscheiden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur finanziellen Beteiligung an der betrieblichen Altersversorgung existiert nicht.

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass die Versicherungsnehmerin wegen eines eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung deckt Gewinnausfälle und definierte weiterlaufende Kosten durch Unterbrechungen und Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes an den versicherten Betriebsstätten infolge eines versicherten Sachschadens (z.B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser Sturm und Hagel) während der sogenannten Haftzeit. Diese liegt meistens bei 12 Monaten und kann durch Vereinbarung ausgedehnt werden.

Im Rahmen der Eigenschadenversicherung (auch Personalgarantie-Versicherung genannt) besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden, welche das Unternehmen unmittelbar durch eine fahrlässige Dienstpflichtverletzung der vertraglich definierten Vertrauenspersonen sowie gegebenenfalls durch ein ohne Verschulden der Vertrauenspersonen eingetretenes Ereignis erleidet.

In der Elektronikversicherung gelten die im Versicherungsvertrag benannten oder pauschal definierten elektrotechnischen und elektronischen betriebsfertigen Anlagen und Geräte als versichert. Der umfassende Versicherungsschutz beinhaltet Entschädigungen für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen sowie bei deren Abhandenkommen durch Diebsstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an der Substanz der versicherten Gebäude, Grundstücksbestandteile und dem definierten Zubehör durch die im Versicherungsvertrag definierten Gefahren. In Ihrer klassischen Ausprägung gelten unter anderem die Gefahren Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel versichert. Sie ist darauf jedoch nicht begrenzt und kann bis hin zu einer sogenannten Allgefahren-Versicherung ausgestaltet werden.

Versichert in der Geschäftsinhalts-Versicherung sind die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte gegen Beschädigung oder Zerstörung durch die versicherten Gefahren. In Ihrer klassischen Ausprägung gelten analog der Gebäude-Versicherung u.a. die Gefahren Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel versichert. Wie auch in der Gebäude-Versicherung kann der Versicherungsschutz auf weitere Gefahren ausgedehnt werden.

Die Glas-Versicherung deckt in ihrer Grundform Schäden an eingesetzten oder montierten Scheiben, Glasplatten sowie Spiegel aus Glas infolge Zerstörung oder Beschädigung durch ein Zerbrechen. Mitversichert sind Notverglasungen und Entsorgungskosten nach einem Versicherungsfall.

Die Versicherung deckt im bedingungsgemäßen Umfang die Haftpflicht des Grundbesitzers für Personen- und Sachschäden Dritter, die von dem versicherten Grundstück ausgehen bzw. durch eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstanden sind.

Die Hypothekenausfallversicherung bietet Versicherungsschutz für kreditgebende Institute, wenn die zur Absicherung eines Darlehens – unabhängig von dessen Verwendungszweck – als Sicherheit dienende Immobilie (Pfandobjekt), durch eine definierte Gefahr zerstört oder beschädigt und der eingetretene Schaden nicht durch einen Gebäudeversicherungsvertrag entschädigt wird. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer die unmittelbar auf dieses Ereignis zurückzuführende ausfallende Darlehensrestforderung, soweit für diese ein Grundpfandrecht besteht. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung wird die Anmeldung von Realrechten beim besitzenden Gebäude-Versicherer (des Darlehensnehmers) insoweit obsolet.

Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kasko-Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gekennzeichnet durch eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss der Versicherung für Halter bestimmter Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger sowie durch die Freistellung des Halters, Eigentümers und berechtigten Fahrers von Haftpflichtansprüchen Dritter oder von Beifahrern wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden infolge des Gebrauchs der versicherten Fahrzeuge oder Anhänger. Hingegen ist der Abschluss der Kasko-Versicherung, die je nach Ausprägung als Voll- oder Teilkasko-Versicherung insbesondere Schäden am versicherten Fahrzeug (Vollkasko) oder das Diebstahlrisiko (Teilkasko) deckt, nicht verpflichtend.

Die Kreditversicherung bietet im Unternehmensbereich typischerweise Schutz vor Forderungsausfällen aus der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Waren.

Antiquitäten, Kunst- und Sammelobjekte gehören nebst dazugehöriger Rahmen, Schutzverglasungen und Aufhängvorrichtungen in der Kunst-Versicherung zu den regelmäßig versicherten Sachen. Der Versicherungsschutz ist inhaltlich weitreichend und deckt regelmäßig z.B. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust ab.

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts beziehungsweise das Ableben der versicherten Person im versicherten Zeitraum. Die Leistung des Versicherers besteht in der Auszahlung eines Geldbetrages oder der Gewährung einer Leibrente. Die Versicherung existiert in verschiedenen Ausprägungen, zum Beispiel als Risikoversicherung (Zahlung bei Tod der versicherten Person), Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder Erlebensfallversicherung. Eine häufig anzutreffende Erweiterung der Versicherung stellt die Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung dar, deren Leistung grundsätzlich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird. Diese Lebens-Versicherung spielt eine besondere Rolle bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Die D&O-Versicherung (DirectorsandOfficersLiability Insurance) sichert als besondere Ausprägung der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung das persönliche Haftungsrisiko (Privatvermögen) von Organen und sonstigen spezifizierten Personengruppen ab.

Die Mietverlustversicherung leistet Ersatz für einen Mietausfallschaden, welcher durch die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden oder Grundstücksbestandteilen durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel) entsteht. Als Mietausfallschaden sind die berechtigt geltend gemachte Mietminderung des Mieters, der Nutzungsausfall bei eigener Nutzung oder unentgeltlicher Überlassung an Dritte sowie fortlaufende Nebenkosten zu verstehen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in ihrer diversen Ausgestaltungen (z.B. Straf-, Vermögensschaden-, oder Arbeitsrechtsschutz) die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen erforderlichen Prozess- und Anwaltskosten im vereinbarten Umfang.

Die Terrorversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch definierte Gefahren wie beispielsweise Brand, Explosion, böswillige Beschädigungen oder Anprall eines Luftfahrzeuges beschädigt oder zerstört werden, wenn diese durch einen Terrorakt verursacht worden sind. Versicherbar sind grundsätzlich Gebäude, Gebäudebestandteile, die Geschäftsausstattung sowie Vorräte. Mitversicherbar ist das Risiko einer Betriebsunterbrechung nach Eintritt eines Sachschadens durch ein versichertes Terrorereignis.

In der Unfallversicherung besteht die Leistung des Versicherers insbesondere in der Zahlung eines zuvor vereinbarten Betrages, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Ein Unfall liegt unter anderem vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, wodurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt wird. Ein erweiterter Unfallbegriff kann diese Definition zugunsten der versicherten Personen ausdehnen. Der gezahlte Geldbetrag ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem ärztlich festgestellten und in Prozent angegebenen Invaliditätsgrad für die erlittene anhaltende Gesundheitsschädigung. Typischerweise gilt die Versicherung weltweit und bietet Versicherungsschutz rund um die Uhr.

Die E&O-Versicherung (Errors and Omissions) sichert das Unternehmen regelmäßig vor reinen Vermögensschäden ab, welche Dritten durch fahrlässiges Handeln seiner Organe oder Angestellten bei Ausübung ihrer beruflichen (operationellen) Tätigkeit zugefügt werden.

Versicherungsschutz wird geboten für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) durch unvorhergesehen eintretende Schäden, wie z.B. durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder Vandalismus.
Darüber hinaus werden Haftpflicht-Deckungskonzepte für Bauherren und für alle am Bau beteiligen Architekten, Ingenieure, Sachverständige sowie für ausführende Unternehmen angeboten.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen gegen Vermögensschäden, die ihnen ihre Mitarbeiter (Vertrauenspersonen), Organe und in Einzelfällen auch Dritte durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen zufügen.